Klage auf Atomrecht &
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Egbert Duranowitsch löst "förmliches Ermittlungsverfahren" der Staatsanwaltschaft aus

Neue Runde in der juristischen Auseinandersetzung um die Verantwortlichen der ASSE II

Mit dem ehemaligen ASSE-II Mitarbeiter Eckbert Duranowitsch hat am Montag, dem 22. Juni 2009 erstmals ein persönlich Betroffener Strafanzeige gegen Personen gestellt, die für den Betrieb und die Probleme auf ASSE-II persönlich verantwortlich waren.

Presseinformation des Asse II - Rechtshilfefonds vom 22. Juni 2009

Klage von Irmela Wrede eingestellt

Nach der Novellierung des Atomgesetzes durch den Deutschen Bundestag, die durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil I am 17. März 2009 (Ausgabe 15/2009 vom 24.3.09) rechtskräftig wurde, haben Frau Wrede als Klägerin und das Nds. Umweltministerium (NMU) als Beklagte den Rechtsstreit als erledigt erklärt. Daraufhin hat das Oberverwaltungsgericht das Verfahren Anfang Mai eingestellt.

Das Gericht ist zu keinem Urteil gekommen. Ob die Klage von Frau Wrede somit rechtens war, ob das NMU der richtige Beklagte war, ob die Asse nach Atomrecht behandelt werden musste wird hier an dieser Stelle nicht mehr geklärt.

Da es kein Urteil gibt, wohl aber Kosten angefallen sind, wurde vom Gericht festgesetzt, dass diese gegeneinander aufgehoben werden. Die Kosten für das Gericht tragen zu je 50% Frau Wrede und das NMU. Die Anwaltskosten der beiden Parteien sowie der vom NMU Beigeladenen Einrichtungen, Helmholtz-Zentrum (HMGU) und Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), sind von der jeweiligen Seite zu tragen.

Juristisch mag diese Kostenverteilung korrekt sein - moralisch aber verwerflich. Das Ziel der Klage - Behandlung nach Atomrecht - wurde erreicht. Wenn auch über den Weg der Legislative anstelle der Judikative anhand der AtG-Novelle. Der Versuch einer außergerichtlichen Kosteneinigung wurde vom NMU zurückgewiesen, in dem das NMU als Vertreter des Standpunktes "Bergrecht ist das richtige Recht" die gesamten Verfahrenskosten übernehmen sollte.

Eilantrag der Klage abgelehnt - Verfahren läuft aber weiter

Presseinformation des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes aus Lüneburg vom 14.2.2008

Presseinformation des Asse-II-Rechtshilfefonds vom 15.2.2008

Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, den Frau Wrede am 21.12.2007 hat stellen lassen, ist am 11.2.2008 vom OVG in Lüneburg abgelehnt worden. Dabei hat das Gericht sich nicht mit dem Inhalt - Atom- oder Bergrecht - auseinandergesetzt, sondern mit der formalen Begründung abgelehnt, das gegen das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hätte geklagt werden sollen.
Dazu Rechtsanwalt Nikolaus Piontek, der Frau Wrede vertritt:
"Dem kann ich nicht folgen, denn der Antrag ist nicht auf eine Aufsichtsmaßnahme gerichtet, für die in der Tat das BfS zuständig wäre, sondern auf die Erteilung der fehlenden atomrechtlichen Genehmigung."

Dieses Urteil deutet an, das somit dem BfS und damit dem Bundesumweltministerium von Herrn Minister Gabriel wesentlich mehr Kompetenzen zustehen, als es zurzeit anhand der Absprachen zwischen Frau Bundesforschungsministerin Schawan und Umweltminister Gabriel geregelt zu seien scheint.

Landkreis Wolfenbüttel tritt dem Rechtshilfefonds Asse II bei

in seiner Sitzung am Mo. 7. Mai 2007 stimmte der Wolfenbüttler Kreistag dem Beitritt zum Asse-II-Rechtshilfefonds zu. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mit 28 Ja-Stimmen gegen 20 Nein-Stimmen angenommen. In dem Antrag ist des Weiteren ein Spende von 5.000,-€ an den Fonds enthalten.

In der kontrovers geführten Debatte zu dieser Abstimmung deutete sich frühzeitig ein entsprechendes Ergebnis an. Die CDU hat den Fraktionszwang aufgehoben und es somit Herrn Hasselmann freigestellt, seinem Standpunkt folgend zuzustimmen, den er auch als Bürgermeister der Gemeinde Kissenbrück klar in der Sitzung darlegte. Die Gemeinde Kissenbrück betreibt zurzeit noch eigene Trinkwasserbrunnen, die bei einer Kontaminierung des Grundwassers mit Radionuklide sofort die Bevölkerung verseuchen könnten, noch ehe die stichprobenweise durchgeführten Kontrollmessungen ausgewertet seien. Während der Abstimmung waren 3 Abgeordnete der CDU nicht im Saal.

Der Landrat Jörg Röhmann sprach sich vehement für einen Beitritt aus und teilte die mehrheitlich vorherrschende Meinung, dass dieser Beitritt der konsequent folgende Schritt auf die vor einem Jahr verabschiedete "Wolfenbüttler Resolution" des Rates ist.



Klägerin Irmela Wrede auf der Schachtanlage Asse II
 

Die Klage - Rechtshilfefonds

Der Flyer zur Unterstützung der Klage.

Die Klage ist eingereicht!

Am Montag, den 23. April 2007 ist die Klage der Tischlermeisterin Irmela Wrede aus Mönchevahlberg gegen das Land Niedersachsen beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht worden. Frau Wrede lässt sich hierbei vom Rechtsanwalt Nikolaus Piontek aus Hamburg unterstützen.

Beantragt wird,

  • den Beklagten zu verpflichten, für die von der Gesellschaft - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH (GSF) . . . zur endgültigen Schließung des Salzbergwerkes ASSE II vorgesehenen Maßnahmen die Durchführung eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens anzuordnen.

Hilfsweise

  • festzustellen, dass die vorgesehene Schließung der Schachtanlage ASSE II mit dauerhaftem Verbleiben der dort eingelagerten radioaktiven Stoffe einer atomrechtlichen Genehmigung bzw. Planfeststellung bedarf.

Presseinformation zur Einreichung der Klage

die Klageschrift

Der Schritt zur Klage auf Atomrecht anstelle von Bergrecht ist notwendig geworden, nachdem der Antrag auf einen freiwilligen Wechsel beim Land Niedersachsen vom 27. März 2007 unbeantwortet blieb.

Frau Werde fordert die "bestmögliche wissenschaftliche Untersuchung" zum Schließungskonzept von Asse II. Diese beinhaltet die Erstellung verschiedener Schließungskonzepte wie z.B. die "feste Verfüllung" (vergl. Morsleben), Verfüllkonzepte die eine Mobilisierung der Radionuklide verhindern und auch eine (Teil)-Rückholung der radioaktive Abfälle. Dieses müssen untersucht, gegenüberstellt und einer Risikoanalyse unterzogen werden.



im Gespräch während der Autofahrt unter Tage
 

am Behälter, in dem die eindringende Lauge aufgefangen wird
 

wärhend der Pressekonferenz des Bundesumweltminister Gabriel unter Tage
 

Frau Wrede begleitet von Ruth Naumann (rechts), Bürgermeisterin der Samtgemeinde Schöppenstedt
 

Tobias Darge und Heike Wiegel (von links) begleiten Irmela Wrede
 

im Gespräch mit Marcus Bosse
 

vor Ort Termin auf der Schachtanlage Asse II


Frau Wrede wird von Herrn Gabriel persönlich begrüßt an der Auffangstelle der einfließenden Lauge
 

Am Nachmittag des 23. April kam das erste persönliche Treffen zwischen Frau Wrede und Herrn Bundesumweltminister Gabriel (SPD) vom BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen eines Ortstermins auf der Schachtanlage Asse II zustande. In diesem Rahmen übergab Frau Werde die "Remlinger Erklärung" an Herrn Gabriel.

einige Pressestimmen

Dabei führte Herr Gabriel aus, dass er der Klage von Frau Wrede eine gute Aussicht auf Erfolg einräumt und somit nicht in die Auseinandersetzung mit Frau Forschungsministerin Schavan (CDU) vom BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung um die Zuständigkeit der Schachtanlage Asse II einsteigen muss. Diese Kompetenzstreitigkeit zwischen den beiden Ministerien könnte die große Koalition in Berlin belasten. Somit wird, wie auch bei Schacht Konrad, das Feld der Auseinandersetzung von der Politik zu den Gerichten verlagert.

Bei diesem Ortstermin ließen sich auch viele Politiker unserer Region wie Landrat Jörg Röhmann und die Bürgermeisterinnen aus den Samtgemeinden, Frau Regina Bollmeier (Asse) und Frau Ruth Naumann (Schöppenstedt) mit den aktuellen Vorgängen in der Asse vertraut machen und sich darüber informieren, was in Berlin bezüglich der Asse weiter angedacht wird.


Mitglieder des Asse-II-Rechtshilfefonds

Stand: 7. Febuar 2008