Datum |
Ereignis |
27.03.2007 |
Brief mit Aufforderung an des NMU "Verfahren nach Atomrecht (AtG) durchzuführen" |
23.04.2007 |
Einreichung der Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg |
25.04.2007 |
Annahme der Klage; Festsetzung des Streitwertes auf 7.500,- EUR |
10.05.2007 |
Beschluss des OVG: Beigeladen werden GSF und LBEG |
23.05.2007 |
NMU beantragt Fristverlängerung für Stellungnahme vom 25.05.07 auf den 27.08.07 |
11.06.2007 |
Die Fristverlängerung bis zum 27.08.07 für das NMU wird vom OVG zugelassen |
August 07 |
Das NMU bekommt eine weitere ca. 2-Wöchige Fristverlängerung genehmigt |
10.09.2007 |
Die Klageerwiderung des NMU geht beim OVG ein |
21.09.2007 |
Die GSF (Beigeladen im Gerichtsverfahren) ist zu dem Entschluss gekommen, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Die GSF möchte die ergänzende Klagebegründung vom Anwalt von Frau Wrede abwarten und erst danach schriftlich Stellung nehmen. |
14.11.2007 |
Die Standsicherheitsanalyse des Leipziger Instituts für Gebirgsmechanik wird aufgrund des öffentlichen Drucks von der GSF veröffentlicht. |
21.12.2007 |
Der Anwalt von Frau Wrede stelle einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim OVG. Damit sollen alle Arbeiten eingestellt werden die auf eine endgültige Schließung mittels Flutung gerichtet sind. |
11.02.2008 |
Ablehnung der einstweiligen Anordnung vom OVG wegen formaler Gründe. Eine inhaltliche Auseinandersetzung fand nicht statt. Es wurde auf die Zuständigkeit von BfS und LBEG verwiesen
Presseinformation des OVG vom 14.2.2008
Presseinformation des Asse-II-Rechtshilfefonds vom 15.2.2008 |
21.2.2008 |
Brief mit Aufforderung an des BfS "Verfahren nach Atomrecht durchzuführen" |
30.1.2009 |
10. Novellierung des AtG in 2. und 3. Lesung durch den Deutschen Bundestag.
Durch Einführung des §57b AtG wird die Asse unter das Atomgesetz gestellt. |
17.3.2009 |
Verkündung der AtG-Novelle im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 556) und somit inkrafttreten des Gesetzes. |
16.4.2009 |
Erklärung von Seitens Frau Wrede gegenüber dem OVG, dass der Rechtsstreit durch die Novellierung des AtG in der Hauptsache erledigt ist.
Ein Versuch der gütlichen Einigung über die Kosten des Verfahrens scheitert am Desinteresse des NMU. |
Anfang Mai 2009 |
Einstellung des Rechtsstreites durch das OVG, nachdem Frau Wrede und NMU die "Hauptsache als erledigt" erklärt hatten. Es wird nicht mehr geklärt, ob die Asse bis zur AtG-Novelle nach Atom- statt Bergrecht hätte behandelt werden müssen.
Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Jede Partei trägt ihre Kosten selber, auch die Beigeladenen (HMGU & LBEG). Die Gerichtskosten werden unter Klägerin und Beklagtem zu gleichen Teilen getragen. |