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Wie werde ich Mitglied im Asse-II-Rechtshilfefonds?
- Die Mitgliedschaft ist beim Vorstand des Vereins schriftlich zu beantragen.
- Über den Antrag beschließen die Mitglieder des Rechtshilfefonds und setzen die Antragstellerin/den Antragsteller über das Ergebnis in Kenntnis.
- Bei einem positiven Votum wird der Antragsteller / das neue Mitglied gebeten, binnen 6 Wochen die 1.500,-€ auf das Konto des Rechtshilfefonds (Konto Nummer: 112 723 3000, BLZ 269 910 66, Volksbank Braunschweig-Wolfsburg) zu überweisen.
- Das neue Mitglied ist stimmberechtigt aufgenommen. Mitglieder, die juristische Personen, Gruppen oder Gebietskörperschaften sind, müssen ihre Vertreterin/ihren Vertreter mittels Vollmacht autorisieren.
zu 1: Text-Beispiel zur Beantragung der Mitgliedschaft:
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Anschrift:
Angelika Herzog
Neue St. 32
38173 Veltheim
Sehr geehrte Frau Herzog,
der XXX beantragt die Mitgliedschaft im Asse-II-Rechtshilfefonds.
Unterschriften
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zu 4: Text-Beispiel für die allgemeine Vollmacht:
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Vollmacht zur Vertretung XXX beim Asse-II-Rechtshilfefonds
Hiermit wird Frau/Herr YYY ermächtigt, XXX bei Sitzungen des Asse-II-Rechtshilfefonds Stimmberechtigt zu vertreten. Im Falle der Verhinderung von Frau/Herr YYY übernimmt Frau/Herr ZZZ die Vertretung.
Unterschriften
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