Wolfenbüttler Resolution
vom März 2006
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Wolfenbüttler Resolution

Einstimmig hat der Wolfenbütteler Kreistag in seiner Sitzung am 20. März 2006 die folgende Resolution zur Schließung der Schachtanlage Asse II in Remlingen verabschiedet:

Drucksache Nr. XV-738a vom 9.1.2006 des Landkreises Wolfenbüttel:

"Der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel sowie die Räte der Samtgemeinden Asse und Schöppenstedt verabschieden die nachfolgende Resolution zur Schließung der Schachtanlage Asse II in Remlingen:

  • Ziel ist, die Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt zu minimieren. Durch eine unverzügliche Erarbeitung eines Optionsvergleichs und eine zügige Erstellung eines Abschlussbetriebsplanes sowie die Beschränkung der vorab durchzuführenden Maßnahmen auf das notwendige Maß ist sicherzustellen, dass vor der Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden.

    Es ist gutachterlich umfassend zu untersuchen, wie und wo die in der Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle langfristig und sicher zu entsorgen sind.
     
  • In verschiedenen Veranstaltungen ist von allen Beteiligten zugesagt worden, dass das bergrechtliche Genehmigungsverfahren für den Abschlussbetriebsplan auf freiwilliger Basis so ergänzt werden soll, dass es materiell einem atomrechtlichen Verfahren entspricht. Diese
    Zusage ist vor Beginn des Verfahrens zwischen allen Beteiligten schriftlich zu vereinbaren, andernfalls wird gefordert, die Schließung der Asse II nach Atomrecht durchzuführen.
     
  • Es ist zu gewährleisten, dass langfristig alle relevanten Parameter im Bereich der Schachtanlage sowie in der Umgebung gemessen werden, um die chemischen und physikalischen Veränderungsprozesse rechtzeitig erfassen zu können.
     
  • Die Bundesrepublik Deutschland wird aufgefordert, das Endlager auf Dauer zu betreiben und auf der Schachtanlage Asse II eine Informationsstelle einzurichten, um die Bevölkerung auch nach der Schließung des Bergwerkes über die Einlagerung von radioaktiven Stoffen zu informieren."

Begründung

Das ehemalige Salzbergwerk Asse II wurde 1967 zum Forschungsbergwerk, in dem 124.000 Fässer schwachradioaktiver und ca. 1.300 Behälter mit mittelradioaktivem Abfall bis 1977 eingelagert wurden. Diese Abfälle enthalten ca. 12 kg Plutonium, 87 t Thorium, 102 t Uran und erhebliche Mengen chemischer Stoffe. In den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erfolgten zwei Fehlprognosen der GSF: Das Bergwerk Asse II bleibt standsicher und trocken. Es wird keinen Wassereinbruch geben. Tatsache ist, dass seit 1991 Lagenzuflüsse (Na-Chlorid) beobachtet werden (ca. 12 m³/Tag). Hierzu kommen Bewegungen im Ger. D.h., das Bergwerk Asse II ist weder standsicher noch trocken. Asse II wird im Laufe der Zeit "absaufen". Die größte Gefahr entsteht durch das Auflösen der Verpackungen des radioaktiven Abfalls über den Kontakt mit der Chloridlösung, wodurch auch die gebundenen Radionuklide in Lösung gehen. Diese dann kontaminierte Chloridlösung wird durch die Konvergenzbewegung des Gebirges aus dem Bergwerk gepresst und kann somit in die Biosphäre gelangen.

Es ist bis heute nicht wissenschaftlich untersucht worden, ob die geplante Maßnahme der GSF, ein Schutzfluid (MG-Chlorid) in Asse II einzubringen, um das Bergwerk vor einer Zerstörung der Carnallitsalzschichten durch die Laugenzuflüsse zu schützen und gleichzeitig sämtliche radioaktiven Abfälle in Asse II zu belassen "die für Mensch und Umwelt sinnvollste Option ist". Durch unabhängige Gutachter aller betroffenen und erforderlichen Fachdisziplinen sind mögliche Optionen zu untersuchen.

Aufgrund der Standsicherheitsprobleme des Bergwerkes und er Laugenzuflüsse besteht ein gewisser Handlungszwang.

E darf aber nicht die Situation eintreten, dass durch eine zögerliche Untersuchung und Bewertung mögliche Lösungsvarianten bei gleichzeitiger Durchführung weiterer Sicherungsmaßnahmen vollendete Tatsachen geschaffen werden und eine möglicherweise sinnvoller Variante nicht mehr realisiert werden kann.

Bei der sicheren Schließung der Asse II geht es faktisch nicht um die Beendigung eines Bergwerkbetriebes, sondern um den dauerhaften Betrieb eines Atommüllendlager. Unabhängig vom Expertenstreit ob Berg- oder Atomrecht einschlägig ist, wurden con allen Beteiligten der Bevölkerung in den verschiedensten Veranstaltungen zugesagt, dass auch bei Anwendung des Bergrechts auch alle bei einem atomrechtlichen Verfahren einzuhaltenden Anforderungen berücksichtigt werden. Daher ist vor Beginn des Verfahrens schriftlich sicherzustellen, dass dies sowohl formal als auch materiell (z.B. Optionsvergleich) sichergestellt ist. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nur ein Teilaspekt.

Sollten die radioaktiven Stoffe in der Asse verbleiben, dann schließt die GSF nicht aus, dass Radionuklide aus dem Bergwerk austreten. Über den Zeitraum, Art und Maß herrscht Unklarheit. Treten Nuklide auf dem Wasserwege aus, kann dies nach dem bisherigen Schließungskonzept lange Zeit unbemerkt geschehen.

Vielleicht werden die Gefahren erst durch epidemiologische Auffälligkeiten, wie erhöhte Leukämieraten oder Missbildungen deutlich.
Vor diesem Hintergrund ist es zwingend notwendig, langfristig ein ausreichendes Messnetz in der Asse und in der Umgebung zu betreiben.
Darüber hinaus ist ein Informationsstelle erforderlich, um die Bevölkerung auch in Zukunft über die eventuelle Endlagerung, die Probleme und Gefahren zu unterrichten.

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